Verzehrempfehlungsdatum
Erläuterung des auf unseren Produkten angebrachten Datums!
Sehr geehrte Damen und Herren der hochgeistigen Genusswelt.
Seit 1987 brenne ich nun Schnaps und habe im Laufe der Zeit festgestellt, dass es Destillate gibt, die im Laufe des Alterungsprozesses immer besser und reifer werden, wie z.B. Zwetschgenwasser im Holzfass gelagert schmeckt nach 20 Jahren richtig super. Im Gegenzug habe ich aber auch bemerkt, dass es Brände und Geiste gibt, die nur eine sehr kurze Lagerzeit haben bis zum vollen Hochgenuss, z.B. ein Jahr oder 1,5 Jahre. Das wären, um nur einige Beispiele zu nennen, Williams Christ Birne, Quittenbrand, Schattenmorellen oder Morellenfeuerkirsche sowie alle säurearmen Äpfel: Klarapfel, Gravensteiner, Jamba etc. selbst wenn diese dunkel und temperiert gelagert werden, ist das von mir aufgedruckte Verzehrempfehlungsdatum nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum anzusehen, sondern vielmehr als ein Datum, ab dem der Brand altert und immer mehr die jugendliche Frische verliert und das fruchtige Aroma sich abschwächt, bei einer Williamsbirne bis hin zum Ranzig werden.
Aus dieser Erkenntnis heraus habe ich mein zuständiges Lebensmittelamt und diese das Regierungspräsidium gebeten, mir zu erlauben, und das seit dem Jahre 2013 im Dezember, das Verzehrempfehlungsdatum auf die Flasche aufbringen zu dürfen, um Sie als Kunden darauf hinzuweisen, wann Sie die Spirituose getrunken haben sollten! Dies wurde mir daraufhin genehmigt und seit dieser Zeit wandle ich die Etiketten nach und nach um und bringe dieses Datum an.
Bei vielen meiner Händler hat das zu Unmutsäußerungen geführt, was für mich etwas unverständlich ist, da es gerade für den Handel und die Gastronomie von Vorteil ist, um dem Kunden das Produkt nach bestem Wissen und Gewissen zu verkaufen, dass es noch "Top" ist. Ein unzufriedener Kunde geht meist nicht mehr in den Laden einkaufen, nur einer von zehn wagt es, dem Händler eine solche Flasche zurückzugeben und zu monieren!
Bei meinen Endverbraucherkunden ist das Datum ganz super angekommen und angenommen worden. Diese haben nun endlich einen Anhaltspunkt und können sich orientieren! Seien wir doch mal ehrlich: wir bekommen eine Flasche Wein geschenkt, legen sie in den Keller und irgendwann nach ein bis zwei Jahren entdecken wir sie beim Ordnung machen. Voller Euphorie wird die Flasche beim Candlelight Dinner geköpft und der Wein schmeckt firn, schal und oxidiert! Mit einem Verzehrempfehlungsdatum bei sachgerechter Lagerung wäre das nicht passiert.
Wie ich nun aus noch unbestätigten Quellen in Berlin erfahren habe, wird die Kennzeichnungsverordnung wohl in nächster Zeit dahingehend geändert, dass zukünftig alle Spirituosen mit einem entsprechenden Datum versehen werden sollen und mit einer Empfehlung, was die sachgerechte Lagerung anbelangt!
Ich für meine Seite bin sehr stolz darauf, dass auf meinen Anstoß hin endlich eine längst überfällige Kennzeichnungsempfehlung zur Pflicht wird zum Schutz und Wohle des Verbrauchers.
Weitere Tipps zu Trinktemperatur und Lagerung:
An dieser Stelle darf ich auf die richtige Trinktemperatur hinweisen. Destillate dieser Klasse gehören nicht ins Eisfach oder Kühlschrank. Man genießt sie bei Zimmertemperatur von ca. 18°C. Die Flaschen sollten nach dem Transport aus dem Karton genommen werden und aufrecht stehend an einem lichtgeschützten Ort gelagert werden. Durch stetig einfallende UV Strahlung kann das Destillat die Struktur verändern und kann bei Williams, Quitte, Erdbeer usw. zu Aromaverlust führen. Wird das Destillat im Liegen gelagert, kann es einen korkigen Geschmack annehmen.
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